Der Landkreis Leer sowie die Städte und Gemeinden unterstützen junge Feuerwehrleute mit bis zu 800 Euro Zuschuss für den Erwerb des ersten Führerscheins. Diese Neuregelung gilt auch Rückwirkend für 2015 und richtet sich nicht nur an bestehende Mitglieder, sondern auch an zukünftige Feuerwehrleute. Im Gegenzug dazu verpflichten sich die jungen Leute für mindestens 5 Jahre Mitglied der Feuerwehr zu bleiben.
Der Landkreis Leer hat in der Sitzung des Kreistages am 17.03.2016 beschlossen, den Erwerb des Führerscheins für aktive Mitglieder der Feuerwehren des Landkreises Leer zu bezuschussen. Insgesamt stehen beim Landkreis Leer dafür jedes Jahr 20.000 Euro zur Verfügung.
Der Höchstzuschuss, den sich der Landkreis Leer und die Gemeinde, Stadt oder Samtgemeinde in dessen Feuerwehr der Antragssteller Mitglied ist teilen, ist auf max. 800 Euro begrenzt. Entscheidend für die Höhe des Zuschusses ist die Anzahl der eingehenden Anträge pro Jahr. Bei weniger als 50 Anträgen in einem Jahr wird der volle Zuschuss von 800 Euro gezahlt. Gehen mehr Anträge ein, so verringert sich der Zuschuss anti-proportional. Beispielsweise bei 80 Anträgen auf 500 Euro.
Der Antrag auf diesen Zuschuss kann nach Ablegen der Führerscheinprüfung für das entsprechende Jahr gestellt werden. Über die Höhe des Zuschusses wird dann am Ende des Jahres, nach Prüfung aller Anträge entschieden. Dabei spielt es keine Rolle ob der Antrag im Januar oder erst im Dezember des entsprechenden Jahres eingereicht wurde.
Der Zuschuss kann auch noch rückwirkend für das Jahr 2015 gestellt werden. Wer seine Führerscheinprüfung also im letzten Jahr abgelegt hat und alle Anforderungen auf die Förderung erfüllt kann seinen Antrag noch bis zum 31. Mai 2016 beim Landkreis Leer einreichen. Das gilt sowohl für bestehende Mitglieder, wie auch für bis zu diesem Stichtag neu eingetretene Mitglieder in einer der Ortsfeuerwehren im Landkreis Leer.
Bezuschusst wird der Erwerb des ersten Führerscheines in den Klassen B, BE, C1 oder C1E. Eine Erweiterung des vorhandenen Führerscheines (z.B. von B auf BE oder auf C1E) ist von dem Zuschuss ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen ist wer seine Führerscheinprüfung aufgrund von Verkehrsverstößen erneut ablegen muss.
Der Zuschuss richtet sich an alle bestehenden und neuen Mitglieder einer Feuerwehr, die bei Antragsstellung mindestens 16 und noch keine 25 Jahre als sind. Im Gegenzug verpflichten sich die jungen Feuerwehrleute für mindestens 5 Jahre Mitglied einer Feuerwehr im Landkreis Leer zu sein, regelmäßig an den Diensten teilzunehmen und den Lehrgang Truppmann 1 sowie die Ausbildung Truppmann 2 zu absolvieren.
Mit dem Zuschuss zum Erwerb des Führerscheines soll vor allem für junge Leute ein Anreiz geschaffen werden, sich aktiv in der Freiwilligen Feuerwehr zu engagieren und somit auch die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren dauerhaft sicherzustellen.
Die Gemeinde Westoverledingen hat einen ähnlichen Zuschuss bereits im Jahr 2014 eingeführt und damit positive Erfahrungen gemacht.
Bericht: Dominik Janßen